Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen ID-Konrad (im folgenden "der Dienstleister") und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Dienstleister nicht an, es sei denn der Dienstleister hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Honorar
- Stundenhonorare, Km-Pauschalen sowie Pauschalhonorare nach Absprache.
- Spesen (wie Übernachtungskosten, Flugkosten etc.) werden gesondert abgerechnet.
- Nur Auslagen, die speziell für die Ermittlung benötigt werden und wirklich notwendig sind, müssen erstattet werden.
- Pauschalhonorare richten sich nach Art, Umfang und Dauer des jeweilig gewünschten Auftrages.
- Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn sie zur zweckentsprechenden gerichtlichen Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren, im Sinne von § 91, Abs. 1 ZPO
- KEINE RECHTSBERATUNG! -
Rechnungsstellung
Es wird vereinbart, dass der Kunde zunächst eine Anzahlung übergibt (in der Regel 50% des vereinbarten bzw. des geschätzten Rechnungsendbetrages).
Der abschließende Rechnungsbetrag ist, soweit nicht anders vereinbart, nach Rechnungserhalt zu begleichen.
Kostenfrage
Eine individuelle Dienstleistung kann oft nicht exakt vorausberechnet werden, da hierzu mehrere Faktoren eine Rolle spielen.
Außer bei Pauschalpreis-Vereinbarungen kann es dazu kommen, dass die tatsächlichen Kosten die vorab geschätzten Kosten übersteigen.
Sollte dieser Fall eintreten, wird der Kunde rechtzeitig darüber informiert, damit entschieden werden kann, ob es sinnvoll ist, den erteilten Auftrag fortzusetzen.
Der Dienstleister berechnet in seinen Honorarforderungen keine Grundgebühren für Planung, Analyse etc. Alle Leistungen werden nach einem Stundensatz, angefallener Km-Leistung, angefallenen Spesen, Einsatz von besonderer Technik sowie besonderen Dienstleistungen (z. B. Bonitätsprüfungen, Ermittlung von Telefonnummern etc.) berechnet.
Pauschalhonorare auf Anfrage. Bei Nachweis von besonderer finanzieller Abhängigkeit sind Stundenhonorar-Nachlässe oder Teilzahlungen möglich.
Jedoch nur, wenn dies bei Auftragserteilung auf dem Auftragsschein schriftlich festgelegt wurde.
Gerichtsstand und Salvatorische Klausel
Der Gerichtsstand für beide Parteien ist Grevenbroich.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Die ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmungen sind durch eine entsprechende Vereinbarung zu ersetzten, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.